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   OLG Dresden, 20.04.2000 - WLw 2117/99   

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https://dejure.org/2000,9910
OLG Dresden, 20.04.2000 - WLw 2117/99 (https://dejure.org/2000,9910)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.04.2000 - WLw 2117/99 (https://dejure.org/2000,9910)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. April 2000 - WLw 2117/99 (https://dejure.org/2000,9910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    GrdstVG § 6 Abs. 1 Satz 2; ; GrdstVG § ... 22; ; GrdstVG § 22 Abs. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 1; ; RSG § 10; ; LwVG § 9; ; LwVG § 44 Abs. 1; ; LwVG § 45 Abs. 1; ; LwVG § 34 Abs. 2; ; LwVG § 36 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Versagung der Genehmigung nach dem GrdstVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.2000 - WLw 2117/99
    Die Untersagung der Veräußerung muss durch den von der Eingriffsnorm verfolgten Zweck gerechtfertigt sein; die Untersagung hat den Schutzzweck der gesetzlichen Eigentumsbindung zu entsprechen, die durch § 9 Abs. 1 GrdstVG bewirkt wird (vgl. BVerfGE 21, 73, 85 f.).
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 34/95

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes bei Nutzung von Wiesenflächen als

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.2000 - WLw 2117/99
    Soweit der Zeuge J. die kaufvertragsgegenständlichen Flächen zur Erweiterung seiner gewerblichen Betriebsteile (Pferdepension und Pferdetouristik) benötigt, ist er gegenüber einem erwerbenden Nichtlandwirt nicht durch Versagung der Genehmigung des Kaufvertrages mit einem Nichtlandwirt zu bevorzugen, da die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen als Pferdekoppel grundsätzlich keine landwirtschaftliche Nutzung darstellt (vgl. BGH - Beschluss vom 08.12.1995 - BLw 34/95, AgrarR 1996, 56, 57).
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.2000 - WLw 2117/99
    Dies gilt auch dann, wenn auf Erwerberseite ein Nebenerwerbslandwirt zur Sicherung seiner Existenzgrundlage auf den Zuerwerb der verkauften Grundstücke angewiesen ist und es sich bei dem Käufer um einen Nichtlandwirt handelt (BGH - Beschluss vom 06.07.1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 94; OLG Karlsruhe - Urteil vom 04.06.1997 - 13 WLw 112/96, AgrarR 1997, 439, 440).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.2000 - WLw 2117/99
    Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen an einen Nichtlandwirt veräußert werden sollen und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt (BGHZ 94, 292, 295).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.2000 - WLw 2117/99
    Der Zweck des Versagungsgrundes in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG ist insoweit die Sicherung oder Verbesserung der Existenzgrundlage eines landwirtschaftlichen Betriebes, der dieses Grundstück, dessen Veräußerung nicht genehmigt werden soll, zur Aufstockung dringend benötigt (vgl. BGH - Beschluss vom 29.11.1996 - BLw 10/96 - AgrarR 1997, 249 250).
  • OLG Karlsruhe, 04.06.1997 - 13 WLw 112/96
    Auszug aus OLG Dresden, 20.04.2000 - WLw 2117/99
    Dies gilt auch dann, wenn auf Erwerberseite ein Nebenerwerbslandwirt zur Sicherung seiner Existenzgrundlage auf den Zuerwerb der verkauften Grundstücke angewiesen ist und es sich bei dem Käufer um einen Nichtlandwirt handelt (BGH - Beschluss vom 06.07.1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 94; OLG Karlsruhe - Urteil vom 04.06.1997 - 13 WLw 112/96, AgrarR 1997, 439, 440).
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